Die Landtagssitzung am 27. April brachte wesentliche Änderungen für die Arbeit in den Gemeinden: Erleichterungen in Kindergärten, Gemeindeaufträge für lokale Wirtschaft und bessere Betreung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Kurzvideo: VPNÖ-Kommunalsprecher Otto Auer fasst die wichtigsten Punkte aus der Landtagssitzung für Gemeinden zusammen.

Schwellenwerteverordnung: „Bürokratiemonster“ für Gemeinden droht

Hinter dem sperrigen Ausdruck „Schwellenwerteverordnung“ verbirgt sich ein gewaltiges Bürokratiemonster, das allen Gemeinden demnächst drohen könnte. Denn die bisherige Regelung, wonach etwa Aufträge bis 100.000 Euro direkt, unbürokratisch ohne Ausschreibung an lokale Betriebe vergeben werden können, läuft im Juni aus. Bisher machte das zuständige Justizministerium keine Anstalten, die Regelung zu verlängern. Somit drohen den Gemeinden höherer Verwaltungsaufwand, eine Schwächung der lokalen Wirtschaft und dadurch auch eine Gefährdung von Jobs in der Region.

Der NÖ-Landtag hat nun einen Resolutionsantrag verabschiedet, in welchem die Zuständige Ministerin Alma Zadic aufgefordert wird, die bisher geltende Verordnung nicht nur zu verlängern, sondern die Schwellwerte auch anzuheben. Gemeindebund-Präsident Hannes Pressl: „Öffentliche Aufträge sind ein wesentlicher Jobmotor in der Region. Wir Gemeinden fordern daher, dass Projekte bis zu einem Volumen von zumindest 150.000 Euro an die lokale Wirtschaft direkt vergeben zu dürfen. Das wird regionale Wirtschaftskreisläufe stärken und Arbeitsplätze und Betriebe vor Ort sichern. Der Druck ist groß – täglich beschließen in Niederösterreich mehr Gemeinden eine Resolution, in der die zuständige Justizministerin Zadic aufgefordert wird, hier rasch zu handeln.“

Kindergärten: Erleichterungen im Dienstrecht

Die Kindergartenoffensive des Landes bedeutet nicht nur bessere Betreuung sondern auch personelle Herausforderungen in den Gemeinden. Einen Teil der Probleme konnte eine Änderung im Kindergartengesetz nun lösen. Hier die drei wichtigsten Verbesserungen:

1: Ermöglichung der Gruppenführung durch teilbeschäftigte Elementarpädagoginnen mit mindestens 27 Wochenstunden Arbeitszeit.

2: Erweiterung des Kindergartenpersonals in den NÖ-Landeskindergärten um „Pädagogische Fachkräfte“ und „Pädagogische administrative Assistenten“

3: Gesetzliche Verankerung von „Job Sharing“ für den Kindergartenbereich.

Mehr Hilfe für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Verbesserungen soll es auch bei der Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf geben. Bislang ist der Besuch der 11. und 12 Schulstufe für diese Kinder nur mit Bewilligung des Schulerhalters und der Behörde möglich. In Niederösterreich werden zwar 96 Prozent aller diesbezüglicher Ansuchen genehmigt, unser Bundesland liegt somit weit vor anderen Bundesländern wie Wien. Trotzdem fordert der Landtag nun vom Bund einen Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr für betroffene Kinder ein, soferne das letzte Schuljahr negativ abgeschlossen wurde.