Die von Innenminister Gerhard Karner aus seiner Erfahrung als ehemaliger Bürgermeister angestossene Reform bringt raschere Auszählung von Briefwahlstimmen und Barrierefreiheit – Eintragungslokale für Volksbegehren dürfen in Hinkunft am Samstag geschlossen bleiben.

Der Nationalrat hat gestern (31. Jänner) grünes Licht für Änderungen der Nationalratswahlordnung und anderer Wahlgesetze gegeben. Damit wird künftig bei bundesweiten Wahlen wie Nationalrats- und EU-Wahlen bereits am Wahltag ein Wahlergebnis vorliegen, das nahe am Endergebnis liegt:

Langes Warten hat ein Ende

Alle Wahlkarten, die bis Freitagnachmittag vor der Wahl eingetroffen sind, werden schon am Sonntag im Sprengel ausgezählt. Hinzu kommt, dass man in allen Gemeinden bei der Abholung der Wahlkarte auch gleich seine Stimme abgeben kann. Bisher musste man vor allem bei Bundeswahlen wegen der verspäteten Auszählung der Briefwahl oft bis zu drei Tage warten, bis klar war, wer wie viele Mandate errungen hat. Nur jene, die später ankommen, werden erst am Montag ausgewertet. In Kraft treten soll das Gesetzespaket Anfang 2024, damit wird es bereits bei den nächsten regulären Wahlen gelten.

Wahlen werden „digitaler“

Über die Handysignatur wird es zukünftig auch möglich sein, einen Blick ins Wählerregister zu werfen. Briefwähler werden zukünftig die Möglichkeit haben, den Status ihrer Wahlkarte (etwa „ausgestellt“, „bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt“) elektronisch nachzuverfolgen. Aus den in Wohnhäusern angeschlagenen Wahlkundmachungen wird nicht mehr hervorgehoben, wie viele Personen i einer Wohnung wahlberechtigt sind.

Verbesserung für Menschen mit Behinderung

Bis 2028 müssen alle Wahllokale barrierefrei zugänglich sein. Um Menschen mit Behinderungen in der Übergangszeit bis 1. Januar 2028 die Teilnahme an Wahlen zu erleichtern, sieht der überarbeitete Gesetzesentwurf vor, dass die verpflichtende Einrichtung eines barrierefreien Wahllokals in jedem Gebäude, in dem Wahllokale eingerichtet sind, vorzufinden ist, und auch künftig in jedem dieser barrierefreien Wahllokale eine Wahlzelle barrierefrei erreichbar ist. 

Samstag-Öffnung für Volksbegehren fällt

Die durch den Gemeindebund und Innenminister Gerhard Karner auf den Weg gebrachte Forderung, den Eintragungstag für Volksbegehren ersatzlos zu streichen, wurde ebenfalls beschlossen. Die Präsidenten des NÖ & Österreichischen Gemeindebundes – Hannes Pressl & Alfred Riedl begrüßten den Entfall des Samstags – Riedl meinte dazu: „Der Beschluss der Wahlrechtsreform bringt langjährige geforderte Erleichterungen für die Gemeinden und Städte. So ist etwa die Streichung des Samstags als Eintragungstag für Volksbegehren vor allem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen eine große Entlastung und in weiterer Folge auch eine Einsparung an Verwaltungskosten. Selbiges gilt nun auch bei der Auflage des Wählerverzeichnisses. Hier wurde auch der Samstag gestrichen. Wir haben einfach in der Praxis gesehen, dass der Samstag nicht genutzt wird und die Öffnungszeiten an den Werktagen daher völlig ausreichend sind. Unser Dank gilt Innenminister Gerhard Karner für die Unterstützung bei dieser wichtigen Wahlrechtsreform.

„Die Möglichkeit der elektronischen Signatur erspart mittlerweile immer mehr Bürgerinnen und Bürgern den Gang zum Gemeindeamt, wenn sie ein Volksbegehren unterzeichnen möchten. Deswegen ist diese Reform sogar eine Verwaltungsvereinfachung. Die Möglichkeit der demokratischen Mitbestimmung ist weiter und mehr denn je gegeben. Unser Innenminister Gerhard Karner hat das erkannt und jetzt auch den Schritt zur Reform gesetzt!“

Präsident Hannes Pressl

„Die Reform des Wahlrechts trägt der Digitalisierung Rechnung und entspricht auch den Lebensgewohnheiten der Menschen in unserem Land. Durch die Anpassung der Zeiten für die Eintragung zu einem Volksbegehren, werden die tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeämter, die oftmals erster Ansprechpartner in behördlichen Fragen für die Menschen in Österreich sind,  entlastet“

Innenminister Gerhard Karner

Hier geht’s zum Wahlrechtsänderungsgesetz