Der Österreichische Gemeindebund informierte heute u.a. über eine neue EU-Förderung über Gemeindenetzwerke, den Kampf der EU-Kommission zur Reduktion von Kunststoffverpackungen und eine Ergänzung zur bestehenden Open-Data Richtlinie…

Städtenetzwerke: Förderantrag bis 20. April einbringen

Neben der klassischen Gemeindepartnerschaftsförderung gibt es auch eine EU-Förderung für Gemeindenetzwerke. Der entsprechende Call ist bereits online, Gemeinden können den Förderantrag in Angriff nehmen.  
 
Wichtige Informationen zu Antragstellung und  Projektgestaltung liefert der Förderleitfaden für Gemeindepartnerschaftsnetzwerke. Wie bereits in der Vergangenheit gibt es keine Förderobergrenze mehr, die Förderung wird anhand der beteiligten Gemeinden und durchgeführten Aktivitäten berechnet.
Gemeindenetzwerke müssen mindestens vier Gemeinden aus unterschiedlichen Staaten (mindestens 2 EU-Mitgliedstaaten) umfassen, das gemeinsame Projekt kann zwischen 12 und 24 Monaten dauern bzw. über diesen Zeitraum gefördert werden.

Förderwerber müssen ihre Projekte an den allgemeinen Zielen und Prioritäten für 2023 ausrichten. Die Übereinstimmung mit den Zielen und Prioritäten ist ein wesentliches Bewertungskriterium, ebenso wie die Qualität der vorgeschlagenen Aktivitäten. Zu beachten ist auch, dass Gleichstellung und Nichtdiskriminierung großes Gewicht zukommt, d.h. auch diese Aspekte sollten in der Programmgestaltung und bei geplanten Treffen, Workshops oder Seminaren deutlich hervorgehoben werden.

Zu den Prioritäten zählt Folgendes:

  • Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung über europäische Bürgerschaftsrechte;
  • Wissensvermittlung über den Vertrag von Maastricht (30-Jahrjubiläum) und die damit verbundenen Integrationsschritte;
  • Best-practice Austausch über Gleichstellung und Antidiskriminierung auf lokaler Ebene;
  • Best-practice Austausch und Bürgerdialoge über Energie-, Klima- und Umweltpolitik und deren Auswirkungen bzw. Umsetzung in den Gemeinden;

Die Ziele des Programms sind unverändert. Es geht um direkten Kontakt zwischen Bürgern, das Kennenlernen der kulturellen Vielfalt Europas, die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Gemeinden und die Stärkung der Rolle der Gemeinden im europäischen Integrationsprozess.
Gemeinden, die gegen Jahresende bzw. Anfang 2024 ein Netzwerk starten wollen, sollten den Antrag jetzt vorbereiten und spätestens am 20. April elektronisch einbringen. Grundsätzlich sollte nicht bis zum letzten Moment gewartet werden, da die Antragstellung durchaus kompliziert und zeitaufwändig ist. Neben einer detaillierten Aufstellung der geplanten Aktivitäten, inklusive Orten, beteiligten Partnern und Kategorien von Teilnehmern sind auch einige administrative Dokumente beizubringen.

Der nächste Call für die leichter zugängliche Gemeindepartnerschaftsförderung wird voraussichtlich Mitte März online gehen.

European Education and Culture Executive Agency

Kreislaufwirtschaft: Kampf dem Kunststoff

Mit einer Verordnung will die EU-Kommission die Menge an Kunststoffverpackungen in der EU reduzieren. Vermeidungs- und Wiederverwertungsziele sollen u.a. mit einer erweiterten Herstellerverantwortung und Produktdesignvorgaben umgesetzt werden.

Natürlich sind auch die Mitgliedstaaten in der Pflicht. Auf nationaler Ebene müssen die Abfallwirtschaftspläne um Verpackungen sowie Verpackungsabfälle ergänzt werden und es ist sicherzustellen, dass der Anfall an Kunststoffverpackungen ab 2030 alle fünf Jahre um 5% abnimmt. Referenzjahr dafür ist 2018. Pfandsysteme sollen flächendeckend sowohl für Kunststoff- als auch Aluminiumgetränkeverpackungen kommen, Glasflaschen sollten ebenfalls von einem Pfandsystem erfasst werden.  Außerdem müssen alle Arten von Verpackungsabfällen von Sammel- oder Rückgabesystemen erfasst sein.

Der Großteil der neuen Vorschriften betrifft die Verpackungshersteller. Die Verordnung will detaillierte Regeln zu Verpackungsdesign, Kennzeichnung, Materialkomponenten (z.B. verpflichtender Einsatz von Recyclingmaterial) und Kompostierfähigkeit einführen.

Bedenklich ist, dass die Kommission das Instrument einer direkt anwendbaren Verordnung gewählt hat und der Vorschlag zahlreiche Möglichkeiten für delegierte Rechtsakte enthält. Ob das alles so durchgeht, wird der Gesetzgebungsprozess zwischen Rat und Parlament zeigen.

Hier geht’s zum europäischen Grünen Deal

Hochwertige Datensätze – Verordnung tritt in Kraft

Die Open-Data Richtlinie (auch PSI-Richtlinie) gibt es schon seit geraumer Zeit, auf Gemeindeebene ist sie durchaus ein Begriff. Mit einer Durchführungsverordnung tritt Mitte Februar aber eine wesentliche Ergänzung der Richtlinie in Kraft, nämlich die Liste der hochwertigen Datensätze.

Wir erinnern uns: Bei den Verhandlungen über die Open-Data Richtlinie argumentierte die kommunale Familie v.a. gegen die kostenlose Zurverfügungstellung hochwertiger Datensätze. Es geht dabei um Adress- und Gebäudedaten, aber auch um viele Umwelt- und Mobilitätsdaten, die von Städten und Gemeinden gesammelt und verarbeitet werden. Durch den Wegfall der Gebühren wurden Einnahmenausfälle zum Schaden von Aktualität und Qualität der Daten befürchtet.  

Die nun in Kraft tretende Verordnung bestimmt die genauen Schlüsselattribute von Adress-, Gebäude und Parzellendaten sowie die Granularität derselben. Unternehmen müssen in der Lage sein, vorhandene Daten kostenlos über API-Schnittstellen abrufen zu können – eine Aufgabe, die in Österreich wohl für viele Gemeinden das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen übernehmen wird.
Die Verordnung gibt nicht vor, in welchen Abständen die Daten zu aktualisieren sind. Bei Anfragen sind lediglich die jeweils aktuellsten Daten zur Verfügung zu stellen, die Mitgliedstaaten müssen Berichterstattungspflichten erfüllen.
Neben Geodaten (u.a. Adress- und Gebäuderegister) zählen Datensätze in den Bereichen Erdbeobachtung und Umwelt, Mobilität, Statistik, Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen sowie Meteorologie zu den hochwertigen Datensätzen.

Shaping Europe’s digital future

Österreichische Bürgermeister für weltweite Erklärung gesucht

Die Deklaration geht aus einer Initiative der Bürgermeister von Bratislava, Budapest, Prag und Warschau hervor, die 2019 den Pakt der freien Städte gründeten. Ausschlaggebend waren die Angriffe der rechtskonservativen Regierungsmehrheiten gegen die oppositionellen Hauptstädte und die Befürchtung, Rechtsstaatlichkeitsverfahren der EU könnten sich zusätzlich negativ auf die Städte und deren Finanzzuweisungen auswirken. Die vier Städte wollten v.a. in der EU deutlich machen, dass sie für die Einhaltung demokratischer und liberaler Grundwerte stehen.  

Die globale Erklärung der Bürgermeister unterstreicht Notwendigkeit und Bedeutung von kommunaler Selbstverwaltung, Subsidiaritätsprinzip, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie auf lokaler Ebene sowie die Rolle und Herausforderungen der Städte in Bezug auf Klimawandel, soziale Gerechtigkeit, Medienfreiheit etc. Sie endet mit dem Bekenntnis der Unterzeichner, die Wahrung demokratischer Grundrechte, Bürgerbeteiligung und den sozialen Ausgleich im eigenen Einflussbereich sicherzustellen.

Die Erklärung wurde von 100 Bürgermeistern weltweit unterschrieben und soll Ende März im Weißen Haus präsentiert werden. Bis dato gibt es noch keine Unterzeichner aus Österreich, das will der German Marshall Fund gerne ändern. Interessierte Bürgermeister können die Erklärung direkt online unterzeichnen.

DER GEMEINDEBUND IN BRÜSSEL

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