Die Themen: aktuelle Lage, Hilfsgüterlieferungen, Quartiere, Meldung/Registrierung, Schulen/KiGa, Arbeitsplatz, allgemeine Infos;

Im Rahmen einer großen Lagebesprechung unter Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner wurden heute die nächste Schritte zur Bewältigung der Ukrainekrise gesetzt. Den Gemeinden kommt insofern eine bedeutende Rolle zu, weil von der Wohnung über die Kinderbetreuung und Schule bis zum Arbeitsplatz fast alle Themen nur mit Hilfe ebendieser bewältigbar sind:

AKTUELLE LAGE IN DER UKRAINE

Der Honorarkonsul für die Ukraine in Niederösterreich, Marc-Milo Lube, gab einen kurzen Überblick und berichtete aktuell, weil er erst am Vortag von einer Ukrainereise zurückgekehrt war. Alle 20 Kilometer sind in der Ukraine Kontrollposten aufgebaut – auch in den „Nicht-Kriegsgebieten“ des Landes. Überall ist die psychologische Belastung der Menschen im Land enorm hoch, weil Luftangriffe in der ganzen Ukraine jederzeit möglich sind. Vor allem die Bereiche im Norden, Osten und Süden des Landes sind mittlerweile von der allgemeinen Versorgung großteils abgeschnitten. Mit 5kg Hilfspaketen, die 10 ausgewählte Waren des täglichen Bedarfes beinhalten, will man hier versorgen! Generell sind in der Ukraine rund 7 Millionen Menschen als „Binnenflüchtlinge“ von ihren Heimatorten weggezogen. Weitere 4 Millionen bereits ins Ausland geflüchtet.

Im NÖ Landhaus in St. Pölten trafen sich die Mitglieder der NÖ Landesregierung mit Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner an der Spitze mit Vertreterinnen und Vertreter der niederösterreichischen Einsatz- und Hilfsorganisationen sowie der Gemeinden und Städte zur Lagebesprechung anlässlich der Hilfe für die Ukraine.
© NLK Pfeiffer

HILFSGÜTERLIEFERUNGEN

Der NÖ Zivilschutzverband startet aktuell eine weitere Lieferung von Hilfsgütern ins Land. Gesammelt werden soll dafür vorerst einmal in den Bezirken Gmünd und Zwettl (siehe Organisationsblatt für Sammelaktion) und wenn dies erfolgreich ist, auch in weiteren Bezirken. Vor allem auch hier ist die Hilfe der Gemeinden besonders wichtig!

WOHNUNGEN / QUARTIERE

Derzeit wurden in Niederösterreich rund 7.000 Plätze über die NÖ Wohndrehscheibe für ukrainische Flüchtlinge eingemeldet. Davon sind rund 50 Prozent kurzfristig beziehbar. Diakonie und Caritas begutachten die Wohnungen und begleiten sowohl Wohnungsbereitsteller als auch Geflüchtete in der ersten Phase.

NÖ Wohndrehscheibe für ukrainische Kriegsflüchtlinge

Eine weitere Möglichkeit schaffen mittlerweile auch die Wohnbaugenossenschaften. Leer stehende Wohnungen können unter gewissen Bedingungen über den „Verein Wohnen“ aktiviert und für ukrainische Geflüchtete bereitgestellt werden. Ansprechpartnerin ist

Geschäftsführerin Ingrid Neuhauser & Team (Verein Wohnen)
Tel.: 02742/47076
E-Mail: office@vereinwohnen.at

MELDUNG & REGISTRIERUNG VON ANKOMMENDEN

Insgesamt sind aktuell rund 3.500 bis 4.000 Geflüchtete in Österreich. Davon sind derzeit rund 2.500 in die Grundversorgung aufgenommen. Die Wege zur Aufnahme sind allerdings verschieden, weil nicht alle Schutzsuchenden über die Ankunftszentren kommen, sondern auch direkt bei Bekannten oder auch sonst direkt in Gemeinden ankommen. Für alle „Möglichkeiten“ wurde nun ein übersichtliches „Verlaufsdiagramm“ erstellt (siehe pdf), das für alle Variationen zeigt, welche Schritte noch zu setzen sind. Vor allem auch für Gemeinden ist das hilfreich, weil es für Auskünfte wertvolle Informationen beinhaltet.

SCHULE & KINDERGARTEN

Die Aufnahme von Kindern in Schule und Kindergarten ist bereits angelaufen. Rund 1.100 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine befinden sich bereits in Volks- und Mittelschulen in NÖ. Rund 160 Kinder sind in Kindergärten aufgenommen worden. Im Moment liegen diese Zahlen noch alle im Beriech des „Möglichen“. Um die Systeme aber längerfristig – auch bei noch größeren Flüchtlingszahlen – abzusichern, werden folgende weitere Varianten geprüft:

  • Eine Aufnahme von Pädagoginnen aus der Ukraine in den Bildungs- und Betreuungsdienst.
  • Eine eigenverantwortliche Betreuungen von ukrainischen Kindern mit eigenen Pädagoginnen und auch Eltern in Räumlichkeiten der Gemeinden.

So rasch als möglich wird eine Vollintegration aller in Österreich dauerhaft verbleibenden Kinder erfolgen.

ARBEITSPLATZ

Ukrainische Geflüchtete haben – sofern sie die „blaue Karte“ erhalten haben – auch vollen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Hinsichtlich der Qualifikationen wird jetzt schon an raschen Nostrifizierungen gearbeitet. Seitens der Gemeinden soll in jedem Falle eine Ersterhebung der Qualifikationen erfolgen. Vor allem in den Bereichen „Soziales und Gesundheit“ sind auch schon spezielle Interessen zur raschen Aufnahme in Dienstverhältnisse des NÖ Krankenhaus- und Pflegebereiches geäußert worden.

Schritte in den NÖ Arbeitsmarkt für UkrainerInnen

1) Voraussetzungen:

  • Eine blaue Karte (Ausweis für Vertriebene) – Das Antragsforumlar findest sich HIER und kann derzeit an folgenden Erfassungsstellen eingebracht werden:
    • Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)
    • Polizeiinspektion Schwechat Fremdenpolizei
    • Polizeianhaltezentrum St. Pölten
    • Außerdem gibt es unter Umständen stationäre Servicepoints in Deiner Nähe.
  • Alter zwischen 18 und 65 Jahren.

2) Anmeldung beim Arbeitsmarktservice:

Hierfür wird die Blaue Karte benötigt. Die Anmeldung erfolgt in der AMS Geschäftsstelle Deines Bezirks. Dort werden folgende Schritte gesetzt:

  • Kompetenzerhebung
  • Beratung
    • Abklärung von vorhandenen Qualifikationen (siehe auch Pkt. 3) in Zusammenarbeit mit dem AST (Anlaufstelle für Menschen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen) und
    • Vermittlung in einen Sprachkurs
  • Vermittlung in Beschäftigung
  • Ausstellung einer Beschäftigungsbewilligung

Nähere Infos findest du HIER

3) Anerkennung von Qualifikationen:

Wenn ukrainische Geflüchtete im Ausland Qualifikationen erworben haben und im Rahmen dieser auch hier arbeiten möchten, müssen diese in Österreich anerkannt werden. Die zuständige Beratungsstelle ist die AST NÖ. Nähere Infos auf Ukrainisch finden sich zudem HIER!

4) Infos für UnternehmerInnen, die UkrainerInnen beschäftigen wollen:

  • Für eine legale Anstellung musst du einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung beim AMS stellen. Nähere Informationen findest Du HIER.
  • Bitte beachte ebenfalls Punkt 3, solltest Du UkrainerInnen mit entsprechender Qualifikation anstellen wollen.
  • Solltest Du offene Stellen melden wollen, steht das Service für Unternehmen des AMS zur Verfügung. Nähere Infos findest Du HIER.

5) Links zu bestehenden Jobplattformen:

ALLGEMEINE INFOS FÜR UKRAINE-VERTRIEBENE

Das Bundesministerium für Inneres hat die wesentlichsten Informationen auch auf einer eigenen Homepage aufbereitet. Siehe dazu auch nachfolgende PDF:

Vom BMI & BMEIA sowie vom LEFÖ/IBF wurden mehrsprachige Infos bzw. Folder für Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, erstellt: